BAFA Förderung von Lüftungsanlagen

BAFA Förderung von Lüftungsanlagen – je mehr Energieeffizienz desto mehr Förderung

Die federführende Instanz für die Förderung von Lüftungsanlagen ist seit 2021 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Zuvor lag die Vergabe von Fördermitteln für Lüftungstechnik in den Händen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Der offizielle Name des „neuen“ BAFA-Förderprogramms lautet: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vormalige KfW Förderprogramme wurden umbenannt oder aufgelöst. So ersetzt das BEG beispielsweise das Programm „Energieeffizient Bauen“ oder das „Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“.

Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die veränderten Förder-Strukturen bei der BEG Förderung will der Bund noch stärker zu Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien anregen, die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter und sichtbar steigern sowie bürokratische Hürden abbauen.

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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Wir beschäftigen uns in diesem Video mit den Fördermöglichkeiten von Lüftungsanlagen für die Programme BEG EM, BEG WG und NWG, sowohl als Zuschuss über das BAFA und auch in der Kreditvariante durch die KfW Bank.

Die BAFA Förderung im Detail

Staatliche Förderung können Sie für den Ein- oder den Umbau einer Lüftungsanlage beantragen. Aus welchem Topf die Fördermittel genommen werden, hängt von Ihrem Bauvorhaben ab. Daher gut zu wissen, dass sich das BEG Förderprogramm in drei große Bereiche teilt:

  • Förderung von Wohngebäuden (BEG WG): Förderung des Neubaus effizienter (energiesparender) Wohngebäude oder der Sanierung einer Bestandsimmobilie mit einem Kredit oder einem Zuschuss. Zu den Wohngebäuden zählen Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Das heißt: Wenn Sie bei einem Neubau oder einer Sanierung eine Lüftungsanlage zur Erreichung eines energetischen Standards einplanen, ist diese Anlage förderfähig. Je nachdem ob Neubau oder Sanierung und dem gewählten Effizienzhausstandard variieren die Kreditsummen und Tilgungszuschüsse.
  • Förderung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG): Förderung des Neubaus (Errichtung und Ersterwerb) sowie der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden.
  • Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM): Als Einzelmaßnahmen gelten sämtliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Hierunter fällt auch die Förderung von Lüftungstechnik.

Welches Förderprogramm ist das richtige?

Bei einem Neubau oder einer umfangreichen Sanierung von Wohngebäuden bietet sich das Programm BEG WG an. Hier sind Lüftungsanlagen zur Erreichung eines bestimmten energetischen Standards förderfähig. Wenn es sich um eine energetische Optimierung als Einzelmaßnahme, oder auch mehrere Optimierungen über einen längeren Zeitraum handelt, ist das Förderprogramm BEG EM eine gute Wahl. Die Nachrüstung einer Lüftungsanlage wird auch als Einzelmaßnahme gefördert.

Grundsätzlich gilt: Förderung können Sie sowohl für zentrale als auch für dezentrale Lüftungsanlagen – mit Wärmerückgewinnung oder ohne Wärmerückgewinnung erhalten.

Mit oder ohne Wärmerückgewinnung? Was passt besser? Informieren Sie sich bei enovento zu den wesentlichen Unterschieden.

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Förderung von Lüftungsanlagen – Kredit oder Zuschuss?

Die Förderung von Lüftungstechnik fällt entweder in den Bereich „Förderung von Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) oder „Förderung von Wohngebäuden“ (BEG WG). Unabhängig davon, ob BEG EM oder BEG WG, kann die Förderung als finanzieller Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden.

Die Zuständigkeiten verteilen sich folgendermaßen:

  • Vergabe von Krediten mit Tilgungszuschuss BEG EM – KfW
  • Vergabe von finanziellen Zuschüssen BEG EM – BAFA
  • Vergabe von Krediten mit Tilgungszuschuss BEG WG & NGW – KfW
  • Vergabe von finanziellen Zuschüssen BEG WG & NGW – KfW (ab 2023: BAFA)

Kredit oder Zuschuss? Als grobe Orientierung gilt: Ein Kredit lohnt sich besonders, wenn Sie über wenig Eigenkapital verfügen und eine Finanzierung für Ihre Baumaßnahme benötigen.

Lüftungen: Was wird gefördert?

Die Förderung für Lüftungsanlagen in Wohngebäuden gilt für:

  • Bestandsgebäude (Altbau) als sogenannte Einzelmaßname (BEG EM) sowie
  • Neubau oder Sanierungen zur Erreichung eines bestimmten energetischen Standards (BEG WG)

Bestandsgebäude sind per Definition Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrages mindestens fünf Jahre zurückliegt. Somit zählen Altbauten zu den sogenannten Bestandsgebäuden.

Laut Förder-Richtlinie werden in Wohngebäuden folgende lüftungstechnischen Maßnahmen gefördert:

  • der Einbau,
  • der Austausch oder
  • die Optimierung

raumlufttechnischer Anlagen mit oder ohne Wärme- oder Kälterückgewinnung.

Konkrete förderfähige Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Lüftungstechnik in Bestandsgebäuden sind:

  • das Material und der fachgerechte Einbau einer Lüftungsanlage (die Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle müssen vorher erfüllt sein),
  • die notwendigen Ausbauarbeiten zur Installation der Lüftung,
  • die erforderlichen Wand- und Durchbrucharbeiten,
  • Luftdurchlässe und Luftleitungen,
  • die Anbringung von Außenluft- und Fortluftelementen,
  • die Installation von Elektroanschlüssen,
  • die Verkleidungen für die Lüftungstechnik,
  • die notwendigen Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig),
  • die baulichen Maßnahmen im Raum zur Installation der Lüftungszentrale,
  • erforderliche Maßnahmen zur Schalldämmung,
  • der Einbau eines Erdwärmetauschers,
  • der Einbau von Solar-Luftkollektoren,
  • der Bau eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik einschließlich Berücksichtigung der Erfordernisse für die regelmäßige Hygienewartung und Luftdichtheitsmessung,
  • die Messung des Leckluftvolumenstroms,
  • der Einbau einer Luftheizung.

Auch für den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung können Sie Förderung beantragen. Stichwort: Smart Home.

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Wie hoch ist die BAFA Förderung für Lüftungsanlagen aus BEG EM?

Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten für lüftungstechnische Einzelmaßnahmen (BEG EM) beträgt 15 Prozent der insgesamt veranschlagten Kosten. Zusätzlich gibt es 5 Prozent iSFP-Bonus (iSFP = individueller Sanierungsfahrplan) – das heißt: die 5 Prozent erhalten Sie, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Einen individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie bei einer professionellen Energieberatung (Stichwort: Energieeffizienz-Experte). Das BAFA fördert die Energieberatung mit 80 Prozent der Kosten.

Die Mindestsumme für die Förderung einer Einzelmaßnahme hat die BAFA mit 2.000 Euro (brutto) festgeschrieben. Die Höchstgrenze für eine mögliche Förderung liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und pro Jahr.

Die Zuschüsse des BAFA werden auf 24 Monate befristet zugesagt. Auf begründeten Antrag hin, kann die Frist um weitere 24 Monate verlängert werden. Spätestens 6 Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist müssen Sie die Umsetzung der Maßnahme nachweisen.

Wichtig: Auch die Länder fördern die Installation energieeffizienter Lüftungen mit Wärmerückgewinnung. Daher gibt es je nach Bundesland weitere Möglichkeiten, Fördermittel für Wohnraumlüftungen zu beantragen und die Förderung von Bund und Land miteinander zu kombinieren.

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Unterm Strich heißt das: Die BEG Förderung gibt es für zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen – mit oder ohne Wärmerückgewinnung sowie für Kompaktgeräte auf Wärmepumpenbasis. Am Einbau einer dezentralen Wohnraumlüftung beteiligt sich der Staat mit bis zu 60.000 Euro pro Jahr. Allerdings nur, wenn alle Voraussetzung für die Förderfähigkeit erfüllt sind.

Wichtige Förder-Voraussetzung: Energieeffizienz-Experten

Die wichtigste Förder-Voraussetzung ist der Nachweis einer fachmännischen Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE). Einfach gesagt: Ohne Energieeffizienz-Experten, erhalten Sie keine Förderung.

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Eine fachmännische Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten ist eine wesentliche Voraussetzung.

Der Energieeffizienz-Experte muss zunächst eine technische Projektbeschreibung (TPB) mit detaillierter Aufschlüsselung der Maßnahmen erstellen und über ein Online-Formular beim BAFA einreichen. Anschließend erhält er vom BAFA eine Projekt-Ident-Nummer (TPB-ID). Diese TPB-ID muss Ihrem Antrag auf BAFA Förderung beiliegen. Die Projektbeschreibung bzw. die TPB-ID ist somit obligatorische Anlage eines Antrages zur Förderung von Lüftungstechnik.

Eine weitere Fördervoraussetzung ist der Nachweis der Effizienz der eingesetzten Lüftungstechnik. Weiterhin müssen Sie Vorgaben zur Luftdichtheit des Gebäudes einhalten und die entsprechenden Werte von einem Energieberater bestätigen lassen.

Die Anforderungen beziehungsweise Fördervoraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderbereich: Das heißt für Neubau und Sanierung von Wohngebäuden aus BEG WG gelten andere Bedingungen als für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM). Welche Standards im Detail erfüllt sein müssen, lesen Sie beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie.

Förderung für Lüftungen richtig beantragen – wo und wie?

Für einen Antrag benötigen Sie

  • einen Kostenvorschlag: die Summe bildet die Grundlage für die behördliche Berechnung und den Betrag der Förderung.
  • die technische Projektbeschreibung bzw. die TPB-ID des Energieeffizienz-Experten.

Sämtliche Anträge müssen online gestellt werden.

Zuschuss oder Kredit – wo können Sie was beantragen?

Finanzielle Zuschüsse für lüftungstechnische Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Sie unter Einbeziehung eines Energieeffizienzexperten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA beantragen.

Kredite mit Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Sie zusammen mit einem Energieberater bei der KfW beantragen.

Übrigens können für ein Gebäude auch mehrere Anträge für die Förderung von Einzelmaßnahmen gestellt werden.

Tipp: Wer bereits einen Antrag nach dem alten Programm gestellt hat, kann einen neuen Antrag entsprechend der veränderten Richtlinie stellen. Bedingung dafür ist, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen noch nicht begonnen wurde.

Kann die Förderung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

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Entscheiden Sie sich zwischen BEG Förderung und KfW Förderung

Eine Kombination der BAFA Förderung mit anderen Förderprogrammen, beispielsweise von Kommunen oder Ländern, ist grundsätzlich möglich – allerdings nur bis zur Höhe der maximal möglichen Förderkosten. Das heißt: Ist die Summe der Fördermittel aus verschiedenen Töpfen höher als 60 Prozent der veranschlagten Kosten, reduziert das BAFA seinen Anteil, sodass am Ende wieder 60 Prozent herauskommen. Kam es bereits zur Auszahlung muss der Teil, der über die 60 Prozent hinausgeht, zurückgezahlt werden.

Eine Kombination von BAFA Förderung mit den Förderprogrammen der KfW ist nicht möglich. Sie müssen sich zwischen BAFA- und KfW Förderung entscheiden.

Wer darf einen Antrag auf BAFA Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberufler
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften

Antragsberechtigt sind weiterhin Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, des Grundstücksteils, Gebäudes oder des Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme vorgesehen ist sowie Contractoren.

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Das gute Gefühl der Unterstützung – die KfW-Förderung für Lüftungsanlagen.

Förderung von Lüftungsanlagen und Energieeffizienz für Ihr Bauvorhaben

Noch einmal das Wichtigste im Überblick. Je nach Förderbereich bzw. Fördermittel ist entweder das BAFA oder die KfW federführend. Finanzielle Zuschüsse für lüftungstechnische Maßnahmen in Wohngebäuden fallen in das Programm BEG EM (Förderung von Einzelmaßnahmen) oder in BEG WG (Förderung von Wohngebäuden) und werden beim BAFA bzw. der KfW beantragt.

  • Vergabe von Krediten mit Tilgungszuschuss BEG EM – KfW
  • Vergabe von finanziellen Zuschüssen BEG EM – BAFA
  • Vergabe von Krediten mit Tilgungszuschuss BEG WG & NGW – KfW
  • Vergabe von finanziellen Zuschüssen BEG WG & NGW – KfW (ab 2023: BAFA)

Fazit: Für eine moderne Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung oder ohne (gilt auch für Kälterückgewinnung) können Sie Fördermittel von bis zu 60.000 Euro pro Jahr erhalten – wichtig für den Antrag ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Außerdem gut zu wissen: Die BAFA Förderung ist mit anderen Förderprogrammen, beispielsweise von Ländern oder Kommunen kombinierbar.

Bei Fragen zu den BAFA Richtlinien lesen Sie auch die offiziellen FAQ zu den Einzelmaßnahmen für Gebäudeeffizienz oder Sie wenden sich per Kontaktformular direkt an das BAFA.

Weitere Vorteile neben der Förderung: Mit einer energieeffizienten Lüftung wie einer dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sparen Sie einen beträchtlichen Anteil an Heizkosten und genießen dank ausgezeichneter Luftqualität einen hohen Wohnkomfort.

Zum Einbau dezentraler Lüftungsanlagen – mit oder ohne Wärmerückgewinnung – und den Kosten beraten wir Sie gerne und erstellen Ihnen auf Wunsch ein kostenloses Lüftungskonzept für Ihr Bauvorhaben.

Folgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema BAFA Förderung

Ja, für den Einbau, Umbau oder die Optimierung einer Lüftung mit oder ohne Wärmerückgewinnung – egal ob zentral oder dezentral – können Sie staatliche Förderung beantragen. Je nach Art der Förderung ist entweder das BAFA oder die KfW für die Vergabe zuständig
Förderung können Sie als Zuschuss oder günstigen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten. Finanzielle Zuschüsse vergibt das BAFA und Kredite bewilligt die KfW. Ob Kredit oder Zuschuss hängt von Ihrem Bauvorhaben und der Höhe Ihres Startkapitals ab.
Für Zuschüsse ist seit 2021 das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zuständig, Kredite vergibt weiterhin die KfW.
Seit 2021 und 2022 ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die Vergabe von Zuschüssen für Lüftungstechnik bei Einzelmaßnahmen zuständig – das Programm firmiert unter dem Namen „Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Zuvor lag die Vergabe von Zuschüssen und Krediten in den Händen der KfW. Seit 2022 hat die KfW nur noch bei der Vergabe von Krediten den Hut auf.
Für den Ein- oder Umbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung können Sie staatliche Förderung in Form eines Zuschusses oder attraktiven Kredites beantragen. Wichtig ist, dass Sie vor der Antragstellung einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuziehen. Ohne Beratung durch einen EEE ist keine Förderung möglich.
Auch für den Ein- oder Umbau einer dezentralen Lüftung mit oder ohne Wärmerückgewinnung können Sie staatliche Förderung im Rahmen der BEG beantragen. Wichtig: Ein Energieeffizienzexperten muss in den Antrag bzw. das Bauvorhaben involviert werden, sonst erhalten Sie keine Förderung.
Förderprogramme von Bund und Ländern können Sie miteinander kombinieren, allerdings darf die gesamte Förderung eine Höhe von 60 Prozent der veranschlagten Kosten nicht überschreiten. Sollte das der Fall sein, reduziert das BAFA seinen Anteil, so dass unterm Strich wieder 60 Prozent stehen.
Gefördert werden können der Einbau, Umbau oder die Optimierung moderner Lüftungstechnik. Die BEG fördert alle lüftungstechnischen Baumaßnahmen in Wohngebäuden als sogenannte Einzelmaßnahme. Förderfähige Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden sind beispielsweise: das Material und der fachgerechte Einbau einer Lüftungsanlag, die erforderlichen Wand- und Durchbrucharbeiten, die Installation von Außenluft- und Fortluftelementen oder von Elektroanschlüssen.
Die maximale Höhe der Förderung für Lüftungsanlagen beträgt 20 Prozent der insgesamt veranschlagten Kosten. Zusätzlich erhalten Sie 5 Prozent iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) – sofern ein individueller Sanierungsfahrplan eines professionellen Energieberaters vorliegt. Die Mindestsumme für die Förderung einer Einzelmaßnahme liegt bei 2.000 Euro (brutto). Die Höchstgrenze liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und pro Jahr.

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